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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
gültig ab 01.01.2022

 

 

1. Geltungsbereich

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen von Team Spirit Verleih (nachfolgend:

Vermieter).

 

2. Vertragsschluss

Alle Angebote sind unverbindlich.

Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters ausschließlich

mit dem hierin benannten Inhalt zustande. Soll davon abgewichen werden, bedarf es der

schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

Im Zusammenhang mit der Abgabe eines individuellen Angebots anfallenden Kosten werden

dem Mieter in Rechnung gestellt, sofern dies in der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist.

Der Vermieter kann von den allgemeinen Mietbedingungen abweichen, sofern er dies dem

Mieter zuvor schriftlich mitteilt und der Mieter dies bestätigt.

Alle Mietgeschäfte erfolgen nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Sollten

Fahrzeuge angemietet werden, so ist zusätzlich ein gültiger Führerschein vorzulegen der zur

Führung des anzumietenden Fahrzeugs berechtigt. Kann wegen Fehlens dieser Dokumente die

Übergabe des Mietobjekts nicht erfolgen, ist der Vermieter zur Berechnung des vereinbarten

Mietpreises unter Anrechnung ersparter Aufwendungen berechtigt.

Alle Fotos und Darstellungen sind nicht bindend und können von der Realität abweichen.

 

3. Mietpreise

Es gelten die in der Auftragsbestätigung benannten Mietpreise gemäß der jeweils aktuellen

Preisliste oder unserer Internetseite.

 

4. Kaution

Die Kautionssumme richtet sich nach den gemieteten Artikeln und der Auftragsbestätigung.

Der Vermieter ist zur Verwertung der Kaution berechtigt, sofern der Mietgegenstand nicht im

vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wird, ansonsten ist die Kaution bei Rückgabe

auszuzahlen.

 

5. Zahlungsweise / Änderungen

5.1

Der Gesamtmietbetrag ist zahlbar ohne Vorbehalt bei der Übergabe des Mietobjekts.

Die Preise verstehen sich in Euro für Lieferung ab Geschäftssitz 22041 Hamburg Wandsbek und zzgl.

Versandkosten.

5.2

Nachträglich, d. h. nach der Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste

Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt

auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger,

Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers

werden pauschal mit einer Gebühr von € 10,00 in Rechnung gestellt, soweit keine

anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.

 

6. Mietzeitraum

Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für

eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich,

in diesem Fall bemisst sich die weitere Miete nach den bisherigen Vereinbarungen der Parteien.

Für den Fall der verspäteten Rückgabe hat der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor

Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber zu informieren. Ein Recht auf Verlängerung des

Mietzeitraums besteht nicht.

 

7. Mietgebrauch

Alle Mietobjekte dürfen nur zu den Zwecken benutzt werden, für den sie geschaffen oder

bestimmt sind.

Die Überlassung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters, liegt diese vor,

ist der Mieter unverändert verpflichtet, alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu erfüllen.

Droht oder entsteht ein Schaden am Mietobjekt, so muss der Mieter alles tun, um den Schaden

zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter darüber

auf dem Laufenden zu halten.

Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter keine Änderungen am Mietobjekt

vornehmen, es sei es dient dem Schutz oder zur Gefahrenabwendung.

 

8. Besonderheiten für Zelte

Bei Unwettern hat der Mieter alle Ein- und Ausgänge des Zelts geschlossen zu halten. Im

Winter muss gewährleistet sein, dass im Zelt durchgehend eine Temperatur von mind.

12° + herrschen da das Zelt keine Schneelast trägt. Bei Schnee muss der Mieter dafür Sorge

tragen, dass das Zeltdach schneefrei bleibt. Weiterhin sind beschädigte Zeltplanen, Brandflecke

durch Sylvester Feuerwerk etc., zum Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen. Das Bekleben der

Zelte und Alugestänge ist verboten, ansonsten wird eine erhöhter Reinigungsaufwand ab 150,00

€ pro Zelt in Rechnung gestellt. Weiterhin ist das Grillen und Frittieren in den Zelten ist

verboten, ansonsten wird der erhöhte Reinigungsaufwand pro Zelt mit 200,00 € in Rechnung

gestellt.

Durch Missachtung dieser Pflichten verursachte Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

 

9. Abholen, Abliefern und Retournieren

Bei Selbstabholung sorgt der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport.

Anlieferung und Abholung ist nach Absprache und Aufpreis möglich, falls dies nicht

entsprechend der Auftragsbestätigung inklusive und schriftlich vereinbart ist.

Die Bereitstellung/Lieferung des Mietobjektes erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt.

Der Mieter ist verpflichtet, bei Übergabe des Mietobjekts dieses auf Vollständigkeit und

Beschädigungen zu überprüfen. Über erkennbare Mängel der Mietsache hat er den Vermieter

spätestens 2 Stunden nach Übergabe telefonisch oder in Schriftform zu informieren, ansonsten

gilt der Mietgegenstand als vertragsgemäß.

Das Mietobjekt wird bei vereinbarter Anlieferung/Abholung vom Vermieter bis vor die erste

Tür geliefert, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für einen Transport

per LKW bis 7,5t Tonnen geeignet ist. Wenn diese Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. weil

der Untergrund nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und

Abtransport verhindern, das Mietobjekt noch nicht sauber und sortiert ist, um abgeholt werden

zu können), hat der Vermieter das Recht, die Anlieferung/Abholung zu verweigern oder die

hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen. Kann das Mietobjekt aus von dem

Mieter zu vertretenden Gründen nicht geliefert/abgeholt werden, gelten die Regelungen gemäß

Ziffer 6.

Der Mieter bestimmt den Ort, an dem das Mietobjekt installiert wird und sorgt gegebenenfalls

für notwendige Genehmigungen und Zustimmungen zur Aufstellung. Er informiert den

Vermieter schriftlich darüber, dass Genehmigungen oder Zustimmungen eingeholt werden

müssen und über den jeweils aktuellen Stand. Wenn Genehmigungen oder Zustimmungen vom

Vermieter eingeholt werden, sind auch diese Kosten vom Mieter zu tragen.

Am vereinbarten Abholtag muss das Mietobjekt zur vereinbarten Zeit in vertragsgemäßem

Zustand sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten Tür auf Parterre bereitstehen, es sei denn

es wurde schriftlich vom Vermieter eine Reinigung gegen eine Vergütung angeboten und

schriftlich vereinbart. Insbesondere Geschirr und Küchenbedarf ist sortiert und ohne Essens oder

Fettreste oder ähnliches, so dass sie sofort maschinell gereinigt werden können,

zurückzugeben. Bei Nichtbeachtung hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen

Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Bei der Abholung wird das

Mietmaterial sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Sollte dies aus irgendwelchen

Gründen nicht möglich sein, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die definitive

Zählung und Kontrolle erst in den Lagern des Vermieters stattfinden.

Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager

kein Verlust und keine Beschädigungen entstehen. Das Mietobjekt wird innerhalb von 48

Stunden nach dem Ende des Ereignisses abgeholt, außer wenn ein anderer Abholtermin

vereinbart ist.

  

10. Haftung des Vermieters

Für Schäden, die nicht am Mietobjekt selbst bestehen, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder leitender Angestellten, es sei denn die Schäden

entstehen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Bei schuldhafter Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit

nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letztem Fall begrenzt auf den

vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Ansprüche nach dem

Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Der Vermieter wird von seiner Leistungspflicht frei, wenn dies in Folge höherer Gewalt ist und

wenn Versäumnisse des Mieters es dem Vermieter unmöglich machen, die Mietobjekte zur

Verfügung zu stellen.

Sollte das Mietobjekt nicht vertragsgemäß nutzbar sein, hat der Mieter dem Vermieter dies

unverzüglich anzuzeigen und, sofern zumutbar, Gelegenheit zur Behebung des Mangels zu

geben - andernfalls bleibt die Pflicht des Mieters zur Bezahlung des Mietpreises unverändert.

 

11. Haftung des Mieters

Die Gefahr für den ordnungsgemäßen Zustand und die Vollzähligkeit des Mietobjekts geht mit

Überlassung an den Mieter über. Das Mietobjekt ist vom Vermieter nicht versichert und sollte

vom Mieter, für die gesamte Dauer des Verbleibs beim Mieter, versichert werden. Der Mieter

haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden und den Verlust des Mietobjekts, auch für

Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden.

Ist der Schaden reparabel und übersteigen die Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht, ist der

Mieter verpflichtet die Reparaturkosten zu ersetzen. Ansonsten wird der

Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter kommt für sämtliche Kosten zur Erlangung von Genehmigungen oder

Zustimmungen gegenüber Dritten auf. Sollten Genehmigungen nicht rechtzeitig vorliegen,

liegen sämtliche Risiken beim Mieter. Für eventuelle behördliche Auflagenerfüllung ist

ausschließlich der Mieter zuständig. Der Mieter trägt die Verantwortung, dass alle vom

Vermieter geforderten Vorbereitungen zur Aufstellung oder Montage der Mietobjekte zum

geforderten Zeitpunkt ausgeführt sind. Anweisungen vom Vermieter sind vorbehaltlos zu

erfüllen. Der Aufstellort muss für die Aufsteller frei zugänglich sein sodass die Aufstellarbeiten

ungehindert ausgeführt werden können.

Der Mieter stellt sicher und steht dafür ein, dass das Mietobjekt am Aufstellort sicher auf ebenen

horizontal ausgerichteten Boden ohne Verletzung von Rechten Dritter installiert werden kann.

Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter/beauftragten Aufsteller schriftlich über im Boden

verlegte Kabel, Rohre oder Leitungen zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter

von sämtlichen Ansprüchen, die aus der Verletzung derartiger Informationspflichten resultieren,

auf erstes Anfordern freizuhalten. Der Mieter sorgt für die ungehinderte Zufahrt zum

Aufstellungsort und das dieser geräumt und auch für einen LKW bis 40 Tonnen gut zu befahren

ist. Schäden an Wegen und Straßen sind vom Mieter zu tragen.

 

Bei vereinbarter Aufstellung und Bedienung des Mietobjekts durch den Vermieter erfolgt diese

ausschließlich durch von ihm beauftragtes oder eingewiesenen Personal. Reparaturen während

der Mietdauer dürfen nur vom Vermieter durchgeführt werden.

Die Sicherheit und eventuelle Bewachung der Mietobjekte obliegen dem Mieter.

Folgende Schadenursachen sind in der Haftung des Mieters eingeschlossen:

Reifenschäden, Reparaturen

Beschädigungen aller Art durch z.B. Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe oder – breite.

Beschädigungen durch Rückwärtsfahren.

Beschädigungen durch Ladung, be - und entladen, sowie dadurch entstandenen

Beschädigungen am fremden Eigentum.

 

12. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann den Mietvertrag nach Vertragsschluss und vor Beginn der Mietzeit

Kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, Team Spirit Verleih je nach Zeitpunkt des Zugangs der

Kündigung bei Team Spirit Verleih den anteiligen Mietpreis gemäß folgender Staffelung zu

zahlen:

1. Zugang der Kündigung bis 7 Arbeitstage vor Mietbeginn: 20 % des Netto- Mietpreises

2. Zugang der Kündigung bis 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 50 % des Netto- Mietpreises

3. Zugang der Kündigung später als 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 80 %

des Netto- Mietpreises

4. Sollte Team Spirit Verleih zum Zeitpunkt der Kündigung mit der vertraglich vereinbarten

Anlieferung oder Aufstellung der Mietgegenstände bereits begonnen haben, ist der

vollständige Mietpreis zu zahlen. Dies gilt ab 1 Tag vor planmäßiger Abfahrt des

Lieferfahrzeuges vom Auslieferungslager von Team Spirit Verleih.

Sollte dem Vermieter die Erfüllung des Mietvertrages dauerhaft unmöglich sein, kann der

Mieter nach Setzung einer angemessenen schriftlich übermittelten Frist vom Mietvertrag

zurücktreten.

 

13. Abbildungen

Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des

Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen

usw. zu machen

 

14. Datenschutz

Der Vermieter speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten des Mieters. Diese

beinhalten Informationen, die eine Identifikation der Person oder des Unternehmens

ermöglichen wie z.B. den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse.

Wenn der Mieter Waren oder Dienstleistungen anfordert, werden weitere Angaben zum Vertrag,

Bankverbindung, Kreditkarte oder Kundennummer gespeichert.

Alle angegebenen Daten werden vom Vermieter im Bedarfsfall an Dritte übermittelt, sofern dies

zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

Soweit der Mieter die bei dem Vermieter gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen

möchten, kann der Mieter dies dem Vermieter jederzeit per Post, per E-Mail oder telefonisch

mitteilen.

 

15. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; sie

sind in einem beiderseits rechtsverbindlichen und unterzeichneten Dokument mit Datum und

fortlaufender Nummer der Vertragsergänzung niederzulegen, von dem jeder Vertragspartner ein

Exemplar erhält.

Als Gerichtsstand wird der Geschäftssitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand

vereinbart.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die

Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt

eine rechtlich zulässige und wirksame, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung

beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

 

 

 

Gültigkeit

Ab dem 01.01.2022

Kontakt Danke Seite: Text

KONTAKT

E-mail: teamspiritverleih@gmail.com

Telefon (Whatsapp): 01635246560

ABHOLUNG

Wandsbeker Zollstraße 81, 22041 Hamburg

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Verschiedene Zahlarten möglich

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